Die aktuelle Krise schreit nach grundlegenden Veränderungen. Die Frage ist nur, welcher Art diese Veränderungen sein müssen.
Interessanterweise offenbart sich, wenn man mit klarem Blick auf die Verhältnisse schaut, dass die anstehende Umwälzung so
umwälzend gar nicht sein muss. Denn es ist nicht die Formulierung neuer,
revolutionärer Ideen, woran es mangelt, auch nicht geniale technische Lösungsvorschläge oder radikale, sogar von Gewalt begleitete Eingriffe.
Woran es in Wirklichkeit hapert, ist die schlichte Umsetzung dessen,
was wir unser "Grundgesetz" nennen, dessen also, was eigentlich sowieso schon als gesellschaftliche
Grundlage vorhanden ist.
Der Punkt ist nämlich, dass dieses Gesetz, welches nach wie vor das beste Gesetzeswerk ist,
das es je auf deutschem Boden gab, und das auch für die Handhabung der aktuellen Krise im Prinzip ausreichend Tragfähigkeit bietet, von den aktuellen Machteliten
nach Strich und Faden missachtet, korrumpiert und verbogen wird - stets aus dem jeder Korruption zugrundeliegenden
Beweggrund heraus, private Interessen auf Kosten der Allgemeinheit durchzusetzen. Anhand einzelner Beispiele wird diese Tatsache deutlich.
Und es wird auch deutlich, wohin unsere Gesellschaft derzeit steuert: In eine Diktatur, in der das Grundgesetz und der Geist, der es anstieß, nur noch
als leblose, formale Hülle existiert, und in der die politische Realität gemäß den Interessen einiger weniger geprägt wird.
Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt,
verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier
Entscheidung beschlossen worden ist.
Der erste wichtige Punkt betrifft die Legitimation des Grundgesetzes. Und hier liegt einiges im Argen. Tatsächlich wurde das aktuelle Grundgesetz bislang
nicht vom Volk "in freier Entscheidung beschlossen", wie es hier ausdrücklich vorgesehen ist, sondern es wurde im Schatten des gerade zuende gegangenen Zweiten Weltkriegs von den
Siegermächten mehr oder weniger diktiert. Das ändert zwar nichts daran, dass der Inhalt dieses Gesetzes demokratisch und humanistisch angelegt ist,
aber es bedeutet auch, dass es gerade dieser Geist dringend erforderlich macht, das Grundgesetz in einem Referendum zu bestätigen.
Bis zum Jahre 1990
fand solch ein Referendum nicht statt, weil Deutschland geteilt war (und das Grundgesetz den Anspruch offenhielt, für alle Deutschen zu gelten). In den
zwanzig Jahren danach wurde aber kein Versuch unternommen, diesen provisorischen Charakter des Grundgesetzes zu ändern, wie es hier in Artikel 146 ganz klar
nahegelegt wird. Der Verdacht liegt nahe, dass hierbei System im Spiel ist: Ein vom Volk bewusst legitimiertes Gesetz ist schwieriger auszuhöhlen als eines,
welches vorläufig und ungelesen vor sich hin dümpelt.
Artikel 33
Absatz 4:Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des
öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.
Unter dem Begriff "Hoheitsrecht" versteht man die Befugnisse, die einem souveränen Staat zur Erfüllung seiner Aufgaben zustehen, und die er ggfs. durch
Zwang durchsetzen kann. Der Gegensatz dazu ist die sog. Fiskaltätigkeit, bei der der Staat dem Bürger auf der Ebene der Gleichordnung begegnet
(z. B. Verträge).
Auch wenn es zunächst einmal befremdlich klingt, wenn hier das Wort "Zwang" fällt: Tatsächlich muss einem Staat dieses "Überrecht" zustehen, da er ansonsten
schlichtweg nicht funktionsfähig ist. Zu den Hoheitsrechten gehört etwa das Gewaltmonopol, das es verhindert, dass jeder, der es sich leisten kann, seine eigene
Privatarmee aufstellt. Oder auch das Gesetzgebungsmonopol welches dafür sorgt, dass einheitliche Gesetze innerhalb eines Staates gelten. Usw.. Derartige Prinzipien
halte ich für nötig, da sie verhindern, dass maßgebliche Machtinstrumentarien von privaten
Interessengruppen ohne demokratische Kontrolle eingesetzt werden.
Und genau dies ist heutzutage der Fall, und ist auch der Hauptgrund der aktuellen Krise. Das Recht nämlich, Geld zu erschaffen, seinen Wert und seine in Umlauf
befindliche Menge festzulegen, befindet sich (entgegen der weitverbreiteten Meinung, es sei eine staatliche Zentralbank, die dies kontrolliert)
in rein privater Hand. Es ist die sogenannte Währungshoheit, die nicht mehr im Sinne der Allgemeinheit ausgeübt wird, sondern privaten und internationalen Bankenkartellen
überlassen wurde - mit allen Folgen, die jetzt zutage treten (vgl. Ursprung und Wesen der
aktuellen Krise). Das Geldwesen, als tragende Säule des Wirtschaftens, ist mindestens genau so maßgeblich für das Funktionieren einer modernen Gesellschaft
wie Gesetzgebung oder Gewaltausübung. Geld ist de facto Gewalt, bzw. kann im Sinne von Gewalt eingesetzt werden. Jedes Kind kann das nachvollziehen.
Hoheitsrechte dienen letztendlich dem Zweck, die Souveränität eines Landes zu gewährleisten.
Wer die Kontrolle der monetären Spielregeln in fremde Hände gibt, verliert seine Souveränität. Und genau dies ist hierzulande der Fall, weshalb der
aktuelle Zustand glasklar einen Verstoß gegen den hier zitierten Artikel 33 des Grundgesetzes darstellt. Die aktuelle Krise ist eine Folge
dieses Verstoßes, was sich etwa darin äußert, dass die schuldengeplagte Regierung zunehmend handlungsunfähig wird, oder dass eine immer hemmungsloser
werdende Enteignung der Allgemeinheit zugunsten einer kleinen Gruppe von Wohlhabenden stattfindet. Eine Wahrnehmung der Währungshoheit durch demokratisch
legitimierte Instanzen ist der einzige mögliche Ausweg aus dem, was gerade stattfindet.
Artikel 5
Absatz 1:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert
zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Absatz 2: Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen
Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Ob hierzulande Zensur stattfindet oder nicht, wird häufig diskutiert. Ich persönlich bin der Meinung, dass sie schon immer stattfand - nicht staatlich gelenkt vielleicht,
wohl aber über den Weg der wirtschaftlichen Kontrolle. Dass es keine freie Presse und Berichterstattung gibt, sieht man schon alleine daran, mit welcher
Übereinstimmung ganz bestimmte Themen platziert und ausgewalzt werden - während andere Dinge nicht einmal erwähnt werden. Es existieren Pressekartelle (man nennt sie "Presseagenturen"), die
ganz klare Richtungen vorgeben. Die Verblödung der Menschen durch Funk und Fernsehen ist allerorten mit Händen greifbar - aber es muss natürlich auch anerkannt werden,
dass sie auch die Bereitschaft der Menschen, sich verblöden zu lassen, voraussetzt.
Tatsächlich gibt es neuerdings aber auch Tendenzen, ganz gezielt Zensur und Unterdrückung freier Meinungsäußerung einzuführen - und damit gegen das Grundgesetz zu verstoßen.
Die Gründe dafür sind offensichtlich: Gewissen Kreisen ist bewusst, dass die Fortführung der aktuellen (wirtschaftlichen) Zustände,
von denen nur ein kleiner Teil der Bevölkerung profitiert, irgendwann nur noch unter den Bedingungen einer Diktatur möglich sein wird.
Die Amerikaner haben es uns ja schon vorgemacht: Die fast schon überfallartige Einführung massiver Überwachungsgesetze und die offensichtlich
praktizierte Manipulation von Medien und Wissenschaft zur Verbreitung von Lügen und Halbwahrheiten durch die Regierung Bush zeigt, dass so
etwas sehr fix gehen kann. Man braucht nur einen Anlass, mit dem der Öffentlichkeit Sand in die Augen gestreut werden kann. In den USA war jener Anlass der 11. September.
In Deutschland ist der Anlass jener oben zitierte Passus im Grundgesetz, in dem es heißt, dass das Recht der freien Meinungsäußerung seine Grenze im Jugendschutz
findet. Da tritt dann eine als moralisch unantastbare Übermutter allseits beliebte Jugendministerin auf, um unter dem Vorwand der Verhinderung von Jugendpornographie Strukturen zur
Überwachung des Internet schaffen zu können, die denen von Diktaturen wie China oder Iran würdig wären. Wer sich dagegen stellt, kann im Zuge solcher Argumentation
schnell und mit dem Brustton moralischer Empörung als Verharmloser oder gar Sympathisant von Jugendpornographie hingestellt werden.
Geradezu genial, diese Strategie,
die leider einen Fehler hat: Durch Überwachung und Zensur wird der sexuelle Missbrauch Jugendlicher gewiss
nicht verringert. Eher im Gegenteil: Durch die Zensur werden jene Menschen, die derartige Praktiken suchen, sich nur noch weiter ins Dunkel zurückziehen,
um sich so dem Blick der Fahnder noch effektiver zu entziehen. Dass sie deshalb von ihren sexuellen "Vorlieben" Abstand nehmen, bzw. dass ihr Tun dadurch erschwert wird, ist nicht richtig: eine sexuelle Prägung
lässt sich nicht einfach so ablegen. Den betroffenen Kindern und Jugendlichen wäre mit einer weiteren Verlagerung dieser "Szene" in die Anonymität definitiv nicht gedient.
Außerdem sollte nicht vergessen werden, dass nach wie vor der meiste Kindesmissbrauch in Familien, Freundeskreisen und Sportvereinen stattfindet, also im sogenannten "privaten" Rahmen.
Ein Medium wie das Internet ist da eher hilfreich, derartige Dinge ans Tageslicht zu bringen und ggfs. strafrechtlich zu verfolgen.
Der wahre Grund für diese Initiative ist also folglich nicht der Jugendschutz, sondern die Schaffung von Überwachungsstrukturen,
die Artikel 5 des Grundgesetzes unterminieren - zu ganz anderen Zwecken als der Jugendschutz.
Artikel 14
Absatz 1: Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze
bestimmt.
Absatz 2: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Absatz 3: Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder
auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der
Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den
ordentlichen Gerichten offen.
und
Artikel 15
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz,
das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.
Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Absatz 3 Satz 3 und 4 entsprechend.
Wie bereits dargelegt, ist die nicht stattfindende Wahrnehmung der Währungshoheit durch die demokratisch legitimierten Instanzen genau der Hebel,
durch den die Krise überhaupt erst ermöglicht wird. Die Umverteilung des Eigentums zum Nachteil der Allgemeinheit ist ihr Hauptsymptom.
Die oben zitierten Artikel sprechen bereits für sich, ohne dass es weiterer Kommentare bedürfte: Eigentum verpflichtet.
Tatsächlich aber wird dieser Grundsatz regelmäßig und ganz konkret nicht beachtet, sondern sogar in sein Gegenteil verkehrt.
Der Beispiele gibt es da viele. Hier ein paar aktuelle:
- Die Berliner S-Bahn, die über den gesamten Sommer ihren Verkehr einstellen muss, weil Sicherheitsstandards missachtet wurden. Der Grund:
Im Zuge von Sparmaßnahmen wurden Werkstätten geschlossen und Personal eingespart. Und dies, obwohl die Berliner S-Bahn von der Stadt mit rund
270 Millionen € jährlich subventioniert wird, und - man höre und staune - von ihrer Muttergesellschaft, der Deutschen Bahn, dazu gezwungen wurde,
rund 60 Millionen € an Gewinn zu überweisen. Der Hintergrund hier: Der Börsengang der Deutschen Bahn muss finanziert werden.
- Das Atomkraftwerk Krümmel, in dem es systematische, massive Verletzungen von vertraglich festgelegten Sicherheitsvorgaben gab.
Der Grund auch hier: Einsparungen. Die völlig logische Konsequenz dieser Vorfälle, nämlich ein Entzug der Betreiberlizenz, findet nicht statt.
- Banken, die mit aberwitzigen Beträgen durch den Staat gestützt werden, die dieses Geld aber vor Allem dafür einsetzen, ihre
eigenen Bilanzen zu schönen, und ihren unfähigen Mitarbeitern schwindelerregende "Belohnungen" zu zahlen. Auch hier werden keine Konsequenzen gezogen.
Usw. usw..
In einem Staat, in dem das Grundgesetz Beachtung fände, wären derartige Umtriebe nicht möglich. Die Aushöhlung der Verfassung im Sinne
der zitierten Eigentumsrechte wird hier für jeden offensichtlich und völlig hemmungslos gelebt. Es ist der traurige Alltag.
Artikel 20
Absatz 1: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
Absatz 2: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung,
der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Absatz 3: Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind
an Gesetz und Recht gebunden.
Absatz 4: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Darüber, wie "demokratisch" und "sozial" dieses Land wirklich ist, kann lang und breit debattiert werden. Für mich steht allerdings außer Zweifel:
Mit jedem Tag ist es das ein bisschen weniger - und entspricht damit immer weniger dem, was das Grundgesetz hier vorgibt. Die Entwicklungsrichtung
ist ganz eindeutig: Die Einkommensschere öffnet sich immer weiter, der demokratische Prozess wird immer weniger vom Volk gelenkt, sondern von
Interessengruppen. De facto herrscht Lobbydemokratie, flankiert von einer gleichgeschalteten Jubelpresse, wie es sie auch schon in der DDR gab.
Interessant ist der 4. Absatz dieses Artikels: jeder Staatsbürger ist dazu aufgerufen, das Grundgesetz und den Geist, den es transportiert, (notfalls auch
gegen eine korrumpierte Staatsgewalt) zu verteidigen.
Ich bin mal gespannt, wann dieser 20. Artikel des Grundgesetzes ersatzlos gestrichen wird. Spätestens dann ist die Diktatur offensichtlich.
Und nun, nach all der langen Rede, hier noch einmal der kurze Sinn: Die zitierten Ausschnitte aus dem Grundgesetz sind nur ein ganz kleiner Auszug dessen,
was darin steht - ein kleiner Auszug dessen, was eigentlich für diese Gesellschft vorgesehen ist und als legales Instrumentarium zur Verfügung steht.
Sich diesen Anspruch vor Augen zu halten und ihn mit der Realität zu vergleichen, grenzt an einen Schock. Man fragt sich allen Ernstes, ob unser "Rechtsstaat" grundgesetzkonformer ist
als die "Deutsche Demokratische Republik" demokratisch war.
Die anstehenden Veränderungen des aktuellen Zustandes werden aber dennoch
allesamt vom bestehenden Grundgesetz gedeckt. Die wahre Umwälzung in diesem Lande bestünde dann einfach nur darin, dass die, die sich Volksvertreter
nennen und in Wirklichkeit nur ein Haufen korrupter Lobbyisten sind, sich ausnahmsweise einmal auf die klaren und gesunden Regeln des Grundgesetzes
besinnen würden.
Die Krise ist eine Konsequenz der Korrumpierung der bestehenden Grundsätze. Ihre Lösung liegt in der Anwendung dieser Regeln.
Berlin, 26.07.09